Uni/ETH-Diplom = Master-Abschluss

Lizentiate und Diplome (bisherige akademische Erstabschlüsse) der kantonalen Universitäten und der ETH wurden zwar in einem anders ausgestalteten Studiengang erworben als der Masterabschluss, sind diesem gegenüber aber gleichwertig. Folgerichtig müssen die Universitäten die Absolventinnen und Absolventen der drei Studiengänge gleich behandeln. Sie dürfen beispielsweise für die Zulassung zum Doktorat an die Inhaber eines Lizentiats keine zusätzlichen Anforderungen stellen, die nicht ebenso für die Träger eines Mastertitels gelten.

Aus Schweizerische Universitätskonferenz - Pressemitteilungen SUK

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